Wohnen in Graben-Neudorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (bitte sorgfältig lesen) 
 
Die AGB´s, die mit der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Otto Kern, Ihrem Vermieter in Graben-Neudorf. 
 
1. Anmeldung / Buchung 
Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt oder zugesagt oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – bereitgestellt worden ist. 
 
2. Preise 
Die angegebenen Preise sind gestaffelt, je nach Mietdauer. Eine genaue Aufschlüsselung finden sie auf unserer Buchungsseite. 
Änderungen oder Abweichungen únd Druckfehler / Eingabefehler vorbehalten  
 
3. Zahlungen 
Vorauszahlungen berechnen wir mit 30% des Gesamtpreises, mindestens jedoch 20.- €. Die Vorauszahlung ist spätestens 14 Tage nach Vertragserstellung per Überweisung oder Paypal fällig. 
Spätere Buchungen nach Absprache. 
 
Rechnungen sind spätestens am Anreisetag (Eingang auf dem Konto, oder bar) unter Berücksichtigung evtl. Vorauszahlungen zu begleichen. 
 
Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht zum gewünschten Termin geleistet, entbindet uns dies unmittelbar von den getroffenen Vereinbarungen. 
 
4. Reklamationen 
Trotz aller Bemühungen sind Reklamationen nicht auszuschließen. Diese müssen von Ihnen unverzüglich, am besten schriftlich bei Abreise gemeldet werden. Sollte das Problem nach einer angemessenen Frist nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst worden sein, müssen Sie entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber dem Vermieter geltend machen. 
 
5. Bereitstellung, Abreise / Rücktritt 
Der Abschluss des Zimmermietvertrages verpflichtet Sie wie uns zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.  
Ihr Zimmer steht Ihnen ab 17.00 Uhr zur Verfügung. Andere Ankunftszeiten nach Absprache möglich.  
 
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung stellen.  
 
Treten Sie vom Zimmermietvertrag zurück, erheben wir folgende Stornokosten: 
- bis 30 Tage von Anreise kostenfrei 
- 29 bis 13 Tage vor Anreise 25 % des Buchungspreises 
- 14 bis 7 Tage vor Anreise 40 % des Buchungspreises 
- 6 bis 1 Tage vor Anreise 65 % des Buchungspreises 
- am Anreisetag 90 % des Buchungspreises 
- ab 1tem Tag nach dem Anreisetag 100 % des Buchungspreises 
 
Wir sind bestrebt, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur evtl. anderweitigen Vergabe des Zimmers sind Sie jedoch verpflichtet, die o. g. Rücktrittskosten zu zahlen. 
 
6. Pflichten des Mieters 
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. Der Mieter hat zu beweisen, dass ein Verschulden bei der Entstehung von Schäden durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht oder durch unsachgemäße Behandlung technischer Anlagen bzw. Einrichtungen nicht vorgelegen hat. Dies gilt nicht für Schäden an Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die nicht dem alleinigen Risikobereich des Mieters oder seiner Begleitpersonen unterliegen. 
 
Für jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. 
 
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen keine Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches hineingeworfen oder -gegossen werden. Bei Nichtbeachtung Verstopfungen trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.  
 
Die Abfalltrennung (Papier, Glas, grüner Punkt,Mischmüll etc.) ist vom Mieter zu beachten.  
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evt. entstehenden Schaden gering zu halten. 
 
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Beanstandungen an der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz) zu. 
 
7. Haftung des Vermieters 
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.  
Soweit gesetzlich zulässig wird die Haftung des Vermieters im Übrigen ausgeschlossen.. Ausgeschlossen wird insbesondere auch die Haftung des Vermieters gem. § 538 BGB. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). 
 
8. Änderungen des Vertrages 
Alle Nebenabreden, Änderungen und / oder Ergänzungen des Zimmermietvertrages bedürfen der Schriftform. 
 
9. Haustiere 
Haustiere sind nicht gestattet. 
 
10. Aufhebung des Zimmervermietungsvertrages 
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar oder konkret erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, so steht uns der Rücktritt vom Vertrag zu. In einem solchen Fall werden die von Ihnen evtl. schon geleisteten Zahlungen natürlich in voller Höhe zurückerstattet. 
 
11. Allgemeine Verpflichtungen 
Alle Gäste sind angehalten, sich nach der in der Zimmervermietung geltenden Hausordnung zu richten. Diese liegt in der Wohnung zur Einsicht bereit und bei Übergabe dem Mieter ausgehändigt. 
Das Übertreten der Hausordnung kann einen Verweis aus selbiger nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird. 
 
12. Gerichtsstand 
Gerichtsstand für beide Parteien ist Bruchsal. 
 
13. Unwirksamkeit einzelnen Bedingungen 
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen des Unterkunftsvertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Unterkunftsvertrages zur Folge. 
 
14. Fehler 
Aus Satz- bzw. Druckfehlern können keinerlei Forderungen bzw. Ansprüche gestellt werden.